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Beurlaubung

Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema Beurlaubung wissen müssen.

Wenn ein Kind für einen oder mehrere Tage beurlaubt werden soll, dann beantragen Sie dies bitte rechtzeitig vorher schriftlich bei der jeweiligen Klassenlehrkraft. Gründe können sein: Arztbesuche, Trauerfeiern, besondere Familienfeiern, etc. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur in ganz besonderen Fällen und nur durch die Schulleitung erteilt werden.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.