Abschlüsse
Als Gemeinschaftsschule können an der TSS verschiedene Abschlüsse erreicht werden.
Am Ende der Jahrgangsstufe 8 erhält die Schülerin oder der Schüler einen schriftlichen Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss. Wer auf dem Anspruchsniveau zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) unterrichtet wird, nimmt (am Ende der Klassenstufe 9) an einer Abschlussprüfung teil. Dies gilt auch für Schüler, bei denen der Mittlere Schulabschluss (MSA) gefährdet erscheint.
Erste allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
Der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA) ist erreicht, wenn nicht mehr als eine Endnote schlechter als ausreichend (4) ist und keine Note ungenügend (6) erteilt wurde.
Sofern der Notendurchschnitt am Ende der Klassenstufe 9 im ESA in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend (3) ist und keine Note mangelhaft (5) und ungenügend (6) erteilt wurde, liegt eine Berechtigung zum Besuch der Jahrgangsstufe 10 vor.
Mittlerer Schulabschlusses (MSA)
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 steht die Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA). Unter den Bedingungen wie oben, jedoch auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, ist der Abschluss erreicht.
Kooperationsverträge mit den Berufsbildungszentren führen zu einem Anspruch auf den Besuch der dortigen Sekundarstufe II, wenn die Bedingungen im Abschlusszeugnis (MSA) erfüllt sind.
Übergang zur Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums/Gymnasiums
Eine Schülerin oder ein Schüler ist in die Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach mit mangelhaft oder ungenügend benotet wurde; darüber hinaus gilt jeweils innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, ein mit ausreichend benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 zu gewährleisten.
Unsere Kooperationsverträge mit dem BBZ „NOK“ und BBZ „RD-ECK“ gestalten den Übergang fließend und sichern dort einen Platz.