Vertretungskonzept
Im Vertretungsfall gelten folgende Regelungen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. zu minimieren.
- Doppelsteckungen werden aufgehoben und die freiwerdenden Lehrkräfte übernehmen den Vertretungsunterricht.
- Lehrkräfte und Mitglieder der Schulleitung unterrichten während ihrer Verwaltungszeiten.
- Lehrkräfte übernehmen Vertretungsstunden in ihren Freistunden und unterrichten damit über ihr Stundensoll hinaus. Nach Möglichkeit werden die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden an anderer Stelle ausgeglichen.
- Lehrkräfte betreuen 2 Klassen.
- Weiteres pädagogisches Personal betreut eine Klasse.
- EVA: Stillarbeit in festgelegten Arbeitsheften (Abschreiben erwünscht) oder an Aufgaben der Fachlehrkraft, Betreuung/Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft aus der Nachbarklasse
- Eine Klasse wird auf 2 Parallelklassen aufgeteilt. angeordnete Mehrarbeit
Bei längerfristiger Vertretung erfolgt der Unterricht nach dem Stoffverteilungsplan oder den Fachcurricula in Abstimmung mit den Lehrkräften der Parallelklassen oder Fachleiter.
Bei Langzeiterkrankungen erhält die Schule in der Regel Ersatz oder Kollegen stocken ihre Stundenzahl vorübergehend auf. Werden die Lehrerwochenstunden nicht voll ersetzt, wird versucht, den Unterrichtsausfall durch Vertretungsmaßnahmen (siehe oben) zu minimieren.